Mit Zulassungsbescheid der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung trägt der Geschäftsführer Ralf Kempe nun offiziell den zusätzlichen Titel "Sachverständiger für Landwirtschaftliche Energieberatung". Dieser ermöglicht unseren Kunden eine erhebliche finanzielle Förderung unserer Leistungen, egal ob Beraterleistung oder Investition.
Was ist förderfähig?
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Beraterleistung wird mit 80% gefördert, maximal bis zu 6.000€. Investitionen werden bis zu 30% gefördert, LED-Technik bis zu 15% des Investitionsvolumens.
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