Nachhaltigkeit, Sicherheit & Effizienz

neue Richtlinie zur Förderung von Querschnittstechnologie

Veröffentlichung der Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologie im Bundesanzeiger v. 10.05.16

Auf der Grundlage der neuen Richtlinie sind investive Maßnahmen über die BAFA förderfähig.

Der Förderhöchstbetrag pro Vorhaben beträgt:(1)

für Einzelmaßnahmen: bis zu 30 000 Euro

für Optimierung u. Neuinstallation von techn. Systemen:

  • ohne industrielle oder gewerbliche Pumpensysteme: bis zu 100 000 Euro
  • mit industriellen oder gewerblichen Pumpensystemen bis zu 150 000 Euro
  • zzgl. 60 % Förderung auf die Erstellung des erforderlichen Energieeinsparkonzeptes
 
Die Investitionskosten für die Pumpensysteme müssen dabei mindestens 50 000 Euro betragen.

für KMU: 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben

für sonstige und große Unternehmen: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

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1 Quelle:  www.bundesanzeiger.de